

Die Öffnung der Energiemärkte bedeutet, dass Energieverbraucher die Energie auf einem liberalisierten freien Markt auf Grund von ausgehandelten Bedingungen bei frei bestimmbaren Energiehändlern kaufen.
Nach der Marktöffnung werden die Dienstleistungen der Kommunalbetriebe als Universaldienstleistungen bezeichnet. Regelungen bezüglich der vom Anbieter der Universaldienstleistungen zu verwendenden Preispolitik und ein Maximum der Preisspanne werden vom Minister für Wirtschaft und Verkehr auf Grund der Empfehlungen der Ungarischen Energiebehörde festgelegt.
Ein Einkauf auf dem freien Markt ist für jeden zugänglich, und für jeden Verbraucher verbindlich, die zu Universaldienstleistungen nicht berechtigt sind.
Nach dem Ablauftermin der gültigen Verträge ist es möglich, den Händler abzulösen.