Beratung bezüglich Beschaffung von Elektro- und Gasenergie über öffentliche Auftragsvergabe

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDrucken

 

Die öffentlichen Institutionen sind verpflichtet, über eine bestimmte Schwelle, die derzeit 8.000.000 Ft beträgt, ein Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe durchzuführen. Das betrifft im Hinblick auf Elektro- und Gasenergiebeschaffung diejenigen Institutionen, in denen der Elektroenergieverbrauch rund 400.000 kW/h beträgt, bzw. der Erdgasenergieverbrauch 80.000 m3 übertrifft.

Unsere Firma übernimmt als Energiebeschaffungsberater im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe die fachliche Unterstützung des Beschaffungsverfahrens, mit besonderer Rücksicht auf folgende Aufgaben

  • Teilnahme an der Ausarbeitung der Bewerbungsbedingungen, Ausarbeitung der technischen Unterlagen zur Abwicklung des Verfahrens der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Teilnahme an Kommissionssitzungen, Verhandlungen, Beratungen
  • Beratungsteilnahme an der technischen Bewertung der eingegangenen Angebote
  • Unterstützung beim endgültigen Vertragsabschluss

 

Haben Sie Fragen bezüglich unserer Dienstleistungen? Möchten Sie ausführlichere Informationen erhalten. Bitte, füllen Sie das Kontaktdatenblatt an, und wir werden Sie umgehend kontaktieren.