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Der Anschluss Ungarns an die EU brachte grundlegende Änderungen im Kommunalbezug der Elektro- und Gasenergie. Den wesentlichsten Punkt der Änderungen stellte die Umstrukturierung der Kommunaldienstleistungskette dar.

Sowohl die elektrische Energie als auch die Gasenergie betreffend kann festgestellt werden, dass sich die traditionellen Energiedienstleistungen in zwei Teile geteilt haben, der Verbraucher auf dem Wettbewerbsmarkt wurde zum Subjekt von mehreren Verträgen. Der Besitzer der Netzversorgungsinfrastruktur erfüllt ab jetzt Lieferungsaufgaben und für die Dienstleistung wird eine Systemnutzungsgebühr verlangt. Die Energie selbst wird durch Energiehandelsfirmen verkauft, der Preis der Energie ist das Ergebnis einer Einzelvereinbarung mit dem Händler.

Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu bewahren, ist es für die Firmen unerlässlich, mit entsprechender Umsicht und einer bewussten Energiebeschaffungsstrategie die Möglichkeiten auf dem Wettbewerbsmarkt auszunutzen.

 

Folgende Kunden müssen auf dem freien Markt einkaufen:

  • Die Liberalisierung auf dem Markt der elektrischen Energie bezieht sich auf jeden Verbraucher mit einem Anschlussleistung von 3X80 A (ab Januar 2008) bzw. von 3X50 A (ab 2009).

  • Gasenergie: Seit Juli 2010 sind Verbraucher mit einer Leistung von über 20 m3/h betroffen.

Die Axing GmbH hilft bei der Durchführung folgender Energiemanagementaufgaben, um Energiekosten zu verringern: